Netzanschluss

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Anschlusspauschale

Die Anschlusspauschale ist abhängig von der erforderlichen Länge. Es werden zwei Entfernungsgruppen für einen Standard-Netzanschluss unterschieden.

Hinweis:

Die zu berechnende Anschlusslänge wird grundsätzlich von der Mitte der Straße, aus der die Versorgung erfolgt, entlang der tatsächlichen Leitungsführung bis hin zur Hauseinführung gemessen.

Preise zum Netzanschluss, gültig ab 01.04.2024

Länge der Anschlussleitung* Netto Brutto, 19 Prozent
bis 14 m* 2.726,00 € 3.244,00 €
> 14 m* Einzelkalkulation

* In den Anschlusspauschalen sind grundsätzlich eine festgelegte Leitungslänge von 4 Metern im öffentlichen Bereich, aus dem die Versorgung erfolgt, entlang der tatsächlichen Leitungsführung bis hin zur Hauseinführung sowie die Kosten für die Zählersetzung bis zur Zählergröße G25 enthalten.


Die Netzanschlusskosten gelten nur für den im veröffentlichtem Produktblatt für Standardnetzanschlüsse enthaltenen Leistungsumfang. Bei einem Vorliegen abweichender Leistungsbestandteile behalten wir uns die Angebotslegung im jeweiligen Einzelfall vor.

Hinweise

Bitte beachten Sie:

  • In den zwei Anschlusspauschalen ist grundsätzlich eine festgelegte Leitungslänge von 4 Metern im öffentlichen Bereich, aus dem die Versorgung erfolgt, entlang der tatsächlichen Leitungsführung bis hin zur Hauseinführung enthalten.
  • Diese vorstehenden Kosten gelten, wenn eine Versorgung in Niederdruck mittels Hausdruckregelung aus einem vor dem Grundstück vorhandenen Erdgas-Verteilnetz der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG (NFL) möglich ist und die Anschlussleitung für den Anschluss des Gebäudes erstmalig hergestellt wird. In diesen Kosten ist die Inbetriebsetzung (Zählereinbau) bis zur Baugröße G 25 enthalten. Bei größeren Anlagen werden diese Kosten separat ausgewiesen. 
  • Die detaillierte Produktbeschreibung können Sie dem veröffentlichten Preisblatt entnehmen. Dieses finden Sie bei den Downloads am Ende der Seite.  
  • Sofern technische Besonderheiten zum Beispiel besondere hochwertige Oberflächen, eine überlange Anschlussleitung, eine Versorgung außerhalb Niederdruck oder die Querung von Brücken, Autobahnen, Gleisen bzw. Gewässer zur berücksichtigen sind bzw. eine Anschlussleistung benötigt wird, die nicht über einen Standard-Netzanschluss bereitgestellt werden kann, so erfolgt eine individuelle Kalkulation.  
  • Zu den Kosten des Netzanschlusses kann bei einer notwendigen Neulegung bzw. Verstärkung der Versorgungsleitung zusätzlich ein Baukostenzuschuss (BKZ) erhoben werden, um eine wirtschaftliche Erweiterung des Erdgasverteilnetzes zu ermöglichen.  
  • Mit Zustimmung des Bundesrates und Veröffentlichung zum 25.10.2022 trat das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ rückwirkend zum 01.10.2022 in Kraft. Die temporäre Senkung der Umsatzsteuer auf 7 % betrifft im Wesentlichen die Belieferung von Bürgerinnen und Bürgern mit Gas bzw. Wärme, sie gilt u. a. aber auch für die Herstellung von Gas-Netzanschlüssen, soweit diese innerhalb des Zeitraumes vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 hergestellt wurden. 

Für unsere Preisangebote im Zusammenhang mit der Herstellung eines Erdgas-Netzanschlusses gelten die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck - NDAV (inkl. Ergänzende Bedingungen)" und das "Preisblatt" der NFL.  

 

Weiterführende Informationen und Kontakt zu uns

Ihre Kontaktmöglichkeiten

Ihr Ansprechpartner für Netzanschlüsse Gas sowie Baustellenauskunft:


Telefon: 03562 69756-150/ -158
Telefax: 03562 69756-109

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