EDL21-Gaszähler

Wir sorgen für mehr Intelligenz im Netz

Die gesetzlichen Voraussetzungen

Seit dem 01.01.2010 sollen bei allen neu an das Erdgasnetz anzuschließenden Kunden (Anschlussnutzer) gemäß § 21b Abs. 3a EnWG Messgeräte installiert werden, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wiedergeben (sog. „intelligente Zähler“). Gleiches gilt für Bestandskunden, die bereits an das Erdgasnetz angeschlossen sind, wenn diese an ihrem Gebäude eine größere Renovierung im Sinne der Richtlinie 2002/91/EG durchführen.

Die Auswahl und der Einsatz der zu verbauenden Messtechnik erfolgen bei der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) unter Einbeziehung der aktuell gültigen technischen Regelwerke des DVGW. Nach Änderung des nationalen Rechtsrahmens hat dieser die Bestimmungen und technischen Mindestanforderungen des Lastenheftes EDL-Zähler Gas Version 2.0 ausgesetzt.

Aus diesem Grund wird die Netzgesellschaft Forst (Lausitz) den Einsatz von EDL-Zählern bis auf weiteres aussetzen. Sobald der rechtliche Rahmen geschärft worden ist, erfolgt eine neue Bewertung der einzusetzenden Messtechnik. Wir werden Sie an dieser Stelle natürlich entsprechend informieren.

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