FAQ

Häufige Fragen kurz zusammengefasst

Was können wir für Sie tun?

Sollten Sie Fragen rund um die Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG, Ihren Zählerstand oder das Anschlussnutzungsverhältnis haben, beantworten wir diese gerne in unserem Kontaktformular.

Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst:

Häufig gestellte allgemeine Fragen (FAQ)

Wer ist die Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG?

Wir, die Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG (NFL), sind Ihre örtliche Gas- und Stromverteilnetzbetreiberin und transportieren das Gas/den Strom der Energiehändler zu unseren Kunden in der Region. Unsere Aufgabe ist es vor allem, den technischen Betrieb der Leitungsnetzinfrastruktur, deren Wartung, Betrieb und Ausbau sowie die technische Sicherheit zu gewährleisten.

Was bedeutet Anschlussnutzungsverhältnis?

Anschlussnutzungsverhältnis ist das Recht zur Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Erdgas oder Strom. Es wird automatisch zwischen Ihnen und der NFL begründet, wenn Sie Gas/Strom über Ihren Lieferanten beziehen.

Entstehen Kosten durch das Anschlussnutzungsverhältnis?

Mit dem Anschlussnutzungsverhältnis sind keine Kosten für Sie verbunden. Die für die Netznutzung fälligen Netzentgelte rechnen wir direkt mit Ihrem Lieferanten ab.

Die NFL hat meinen Wechsel zu meinem Lieferanten abgelehnt. Warum?

Der Lieferantenwechsel wird auf der Grundlage der Festlegungen der Bundesnetzagentur (Beschluss GeLi Gas AZ.: BK7-06-06) über die Geschäftsprozesse abgewickelt. Die Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel sind in der Formatierung und Fristenregelung vorgeschrieben. Werden diese Prozesse von Ihrem Lieferanten nicht eingehalten, erfolgt eine automatische Ablehnung. Bitte fragen Sie Ihren Lieferanten nach den Ablehnungsgründen.

Wozu benötigt die NFL meinen Zählerstand?

Zum Tätigkeits- und Verantwortungsbereich der NFL zählen gemäß § 21 b Energiewirtschaftsgesetz auch der Messstellenbetrieb sowie die Messung des Verbrauches. Wir benötigen als Netzbetreiber Ihren Zählerstand, damit wir die Transportleistungen gegenüber Ihrem Energielieferanten abrechnen können.

Darf ein Zählerstand geschätzt werden?

Ja, das Schätzverfahren ist neben der Vorort- und Selbstablesung ein gesetzlich anerkanntes Verfahren.

Wie oft wird mein Zählerstand erfasst?

Die Erfassung Ihres Zählerstandes erfolgt einmal im Jahr durch die NFL. Unsere Mitarbeiter können sich mit einem Lichtbildausweis autorisieren. Bitte ermöglichen Sie den Zutritt zur Ablesung oder teilen uns Ihren Zählerstand telefonisch oder über unser Onlineportal mit. Wir leiten den Zählerstand an Ihren Energielieferanten weiter.

Wie ist mit fehlendem Zählerstand bei Ein-/Auszug, Lieferantenwechsel oder Jahresablesung zu verfahren?

Liegt uns zur Zählerstandserfassung kein abgelesener Zählerstand vor, müssen wir den Zählerstand schätzen. Die Schätzung erfolgt auf Basis der Vorjahresverbräuche.

Mein Zähler ist mit einer gelben Plombe (Anschluss gesperrt) versehen. Was ist zu tun?

Wenn Sie in eine Wohnung eingezogen sind, in der der Zähler mit einer gelben Plombe versehen ist, wenden Sie sich bitte zuerst an einen Energieversorger Ihrer Wahl. Nachdem Ihr Versorger Ihre Netzanmeldung vorgenommen hat, können Sie einen Termin zur Wiederinbetriebnahme des Zählers vereinbaren. Wir sperren und entsperren Zähler nur im Auftrag Ihres Lieferanten.

Mein Zähler ist mit einer roten Plombe (technische Sperrung) versehen. Was ist zu tun?

Ist Ihr Zähler mit einer roten Plombe gesperrt, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter oder an ein Installationsunternehmen Ihrer Wahl. Auf unserer Internetseite finden Sie unter dem Punkt Installateursuche eine Auswahl an Installateuren in Ihrer Nähe.

 

Wie kann ich eine Überprüfung meines Zählers beauftragen?

Sie können eine Prüfung Ihres Gaszählers nur über eine Befundprüfung beauftragen. Die Kosten zur Befundprüfung sind bei Bestehen vom Antragsteller zu tragen und bei Nicht-Bestehen vom Messgerätebesitzer (hier NFL) zu tragen. Bitte prüfen und schließen Sie im Vorfeld alle Ursachen eines höheren Verbrauches aus.

Stichwort Eichgültigkeit Messwerk (Zähler): Warum wird mein Zähler gewechselt?

Die Eichgültigkeit von Zählern beträgt in der Regel mindestens acht Jahre. Die Gültigkeitsdauer der Zähler kann verlängert werden, wenn die Messrichtigkeit der Zähler noch vor Ablauf der Frist durch eine Stichprobenprüfung nachgewiesen wird. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für das Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg.

Was bedeuten die Angaben zu Brennwert und Z-Zahl auf meiner Gasabrechnung?

Brennwert und Z-Zahl sind wesentliche Daten für die Gasabrechnung. Sie werden nach dem technischen Regelwerk des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) ermittelt und allen Lieferanten in unserem Netz von uns zur Verfügung gestellt. Zu Ihrem Service bieten wir Ihnen hier eine Broschüre des DVGW zum Download an, welche den Ablauf und Inhalt einer regelwerkskonformen Gasabrechnung erläutert. Sollte dies Ihre Fragen nicht beantworten, wenden Sie sich bitte an Ihren Gaslieferanten. Er ist für alle Angaben auf seinen Rechnungen verantwortlich und auskunftspflichtig.

Download

Die DVGW-Broschüre für Privatkunden "Ihre Gasabrechnung: Mit Sicherheit richtig. Wichtige Informationen zur Gasabrechnung für Privathaushalte" finden Sie unter dem untenstehenden Link. Mit der Broschüre können Gasversorgungsunternehmen bei ihren Privatkunden für Transparenz bei der thermischen Gasabrechnung sorgen. Zudem werden für Verbraucher relevante Begriffe - wie "Umrechnungsfaktor" und "Thermische Energie" - erklärt. Anhand einer Musterrechnung wird so verdeutlicht, worauf Verbraucher bei der Gasabrechnung achten sollten.