Netzanschluss

Unsere Preise und Bedingungen zum Stromnetzanschluss

Wichtiger Hinweis für Anmeldungen, Veränderungen oder Fertigmeldungen zum Netzanschluss

Die Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG stellt für alle Anschlussbegehren (Nieder- und Mittelspannung) die vom Gesetzgeber geforderte Internetplattform (nach §14 e Energiewirtschaftsgesetz und § 6 Niederspannungsanschlussverordnung) für Netzanschlussanfragen zur Verfügung.
Bitte nutzen Sie ausschließlich das Portal, um uns Ihr Anschlussbegehren mitzuteilen. Unterlagen, die uns per Briefpost, Fax oder per Mail erreichen, werden abgewiesen und nicht weiter bearbeitet.

Das Netzgebiet der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG besteht aus zwei verschiedenen Konzessionen:

  1.  aus dem Stadtgebiet Forst, mit der vollumfänglichen Betriebsführung durch die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG

    und aus dem Netzgebiet der
     
  2. Forster Ortsteile
    • Naundorf,
    • Mulknitz,
    • Bohrau,
    • Briesnig,
    • Groß und Klein Jamno,
    • Keune Vorwerk,
    • Groß und
    • Klein Bademeusel.

Die Lage der Ortsteile entnehmen Sie bitte der beigefügten Karte

Übersicht der Netzgebiete Strom

Für eine bessere Darstellung vergrößern Sie bitte die Karte.

Ihre Anträge im Stadtgebiet Forst (Lausitz)

Die Bearbeitung Ihres Antrags im Stadtgebiet Forst (Lausitz) erfolgt durch die NBB. Ihre Netzanschlussanfrage stellen Sie bitte ab dem 01.12.2023 digital über das Netzanschlussportal.

Netzanschlussportal

Ihre Netzanschlussfragen im Stadtgebiet Forst (Lausitz) reichen Sie bitte digital über unser Netzanschlussportal ein.

Zum Portal

Kontaktieren Sie uns

Stromnetz im Stadtgebiet Forst (Lausitz)
Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG
Euloer Straße 91
03149 Forst (Lausitz)
Telefon: 03562 69756-135

Ihre Anträge in den benannten Ortsteilen

  • Nutzung der Online-ANA unseres Partners MITNETZ mit folgenden Hinweisen:
    • Eine Registrierung mit Ihrem gültigen Elektroinstallateurausweis unter https://www.online-ana.de/gast/ ist notwendig.
    • Anträge in Papierform können nicht berücksichtigt werden.
    • Als eingetragener Installateur haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anmeldung zum Netzanschluss (ANA) zuzüglich der Lagepläne, Übersichtsschaltbilder, Datenblätter, erforderliche Nachweise und Unterlagen sowie nach Beendigung die Fertigstellung der Installationsarbeiten einschließlich Ihrer Anlagenprüfung Dokumente elektronisch zu übergeben.

Wenn Sie sich fragen, wann Ihr Zähler montiert wird oder wissen wollen, welche Anforderungen an den Zählerplatz gestellt werden, kontaktieren Sie uns gern: 03562 69756 - 100.

ANA-Portal der MITNETZ

Weiterführende Informationen zur Elektronische An- und Fertigmeldung von Stromnetzanschlüssen über das Portal der MITNETZ

Mehr erfahren

Kontakt zur MITZNETZ

Service für Installateure
Servicezeiten:
montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr
Telefon: 0800 0 040506

Balkonkraftwerke (vereinfachte Anmeldung)

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Eine Solaranlage in Form einer Balkon-Solaranlage, weitere Bezeichnungen sind z.B. Balkonkraftwerk, Balkon-PV, Steckersolargerät oder steckerfertige PV-Anlage. Balkon-Solaranlagen werden in der Regel direkt über eine Steckdose an den Haus- oder Wohnungsstromkreis angeschlossen und bestehen insbesondere aus einem oder wenigen Solarmodulen und einem Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in den im Haushalt nutzbaren Wechselstrom umwandelt (Wechselrichter von Balkon-Solaranlagen haben derzeit in der Regel eine Leistung von bis zu 800 Watt).

Wie und wo muss ein Balkonkraftwerk registriert/angemeldet werden?

Für die Betreiber eines Balkonkraftwerkes hat die Bundesnetzagentur mit dem 01.04.2024 die Registrierung von Balkonkraftwerken im Markstammdatenregister (MaStR) vereinfacht. Bei der Registrierung durch den Betreiber der Anlage werden alle relevanten Daten zur Anlage erfasst, einschließlich Standort, Leistung und Eigentümerinformationen. Die Registrierung soll rechtzeitig und korrekt durchführt werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Eine zusätzliche Registrierung beim Netzbetreiber ist nur erforderlich, wenn eine Einspeisevergütung erwünscht ist.

Für den Anschluss, die Inbetriebnahme und den sicheren Betrieb eines Balkonkraftwerkes liegt die Verantwortung beim Betreiber des Balkonkraftwerks. Grundsätzlich führt der Netzbetreiber keine Kontrollen an diesen Anlagen durch.

Welche maximale Leistung darf ein Balkonkraftwerk für die vereinfachte Anmeldung besitzen?

Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2000 W (Summenleistung der PV-Platten/Anlage) und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 VA gilt eine vereinfachte Anmeldung. Größere Leistungen bedürfen immer einer vollständigen Anmeldung als PV-Anlage bei der Netzgesellschaft und der Fertigstellungsanzeige durch einen Elektroinstallateur.

Ist ein Zähleraustausch auch bei Balkon-Solaranlagen erforderlich?

Ja, wenn der vorhandene Zähler noch nicht dazu geeignet ist, muss er bspw. durch einen Zweirichtungszähler getauscht werden, um die Einspeisung des Stroms in das Netz zu erfassen. Dies gilt auch für Balkon-Solaranlagen, sofern die Einspeisung nicht durch eine technische Einrichtung jederzeit ausgeschlossen ist.

Weitere Informationen entnehmen Sie hier: Mehr Photovoltaik mit Solarpaket | Bundesregierung

Des Weiteren geht die Bundesnetzagentur bei Balkonkraftwerken mit vereinfachter Anmeldung davon aus, dass es zu keinen Behinderungen und Verzögerungen kommt, wenn erst ein Zweirichtungszähler – also digitaler Stromzähler – eingebaut werden muss. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen.

Kfz-Ladepunkte mit einer Leistungsbegrenzung von 11 kW

Niederspannungsversorgungsleitungen unterliegen physikalischen Größen und sind in ihrer Belastung endlich. Ausschlaggebend dafür sind die Länge der Leitungen und die angeschlossene Leistung.

Punktuell können Netzbetreiberinnen nicht an vielen Stellen gleichzeitig Netze verstärken. Um aber einer Vielzahl von Anschlussnehmer*innen die Möglichkeit zu eröffnen, E-Fahrzeuge am Netzanschluss zu laden, kann derzeit in unserem Netzgebiet grundsätzlich nur eine Ladeleistung von 11 kW pro Netzanschluss beantragt werden.

Die Netzgesellschaft muss diese genehmigungspflichtigen Anlagen auf  Netzverträglichkeit hin prüfen. Erst nach einer Zusage durch uns für die beantragte Anlage mit der bestätigten elektrischen Bezugsleistung, sollten Netzanschlussnehmer*innen in die Beschaffung und Errichtung von Ladesäulen gehen.

Anschlussnehmer*innen haben ebenso die Möglichkeit, mit einem kundenanlagenspezifischen Lastmanagement ihren vereinbarten Leistungswert am Netzanschluss-Übergabepunkt nicht zu überfahren.

Für Netzanschlussnehmer mit einem Sonderstromkreis bzw. mit einem Netzanschlusspunkt in einer höheren Spannungsebene, treffen gesonderte Regelungen zu. Hier bedarf es einer individuellen Beratung durch uns.

 

 

Anschlusskosten Strom

Die Pauschale für die Errichtung eines Standard-Netzanschlusses ist abhängig von der erforderlichen Länge. Es werden zwei Entfernungsgruppen für einen Standard-Netzanschluss bis 100 A (NH00) unterschieden. Für Standard-Netzanschlüsse bis 250 A (NH2) wird ein Zuschlag auf die für einen Standard-Netzanschluss NH00 entsprechende Pauschale erhoben. 

* Die zu berechnende Netzanschlusslänge wird von der Mitte der Straße, aus der die Versorgung erfolgt, entlang der tatsächlichen Leitungsführung bis hin zur Hauskante gemessen.

Unsere Preise, seit 01.01.2021

 

* Die zu berechnende Netzanschlusslänge wird von der Mitte der Straße, aus der die Versorgung erfolgt, entlang der tatsächliche Leitungsführung bis hin zur Hauskante gemessen. Ausnahme: Steht in der Straße kein der Leistung entsprechender Kabelanschlusspunkt zur Verfügung, entspricht die zu berechnende Netzanschlusslänge der tatsächlichen Netzanschlusslänge - von der Hauskante bis zum Anschlusspunkt (AP) gemessen (zum Beispiel Transformatorenstation, Kabelverteilerschrank, ...).
** Die Brutto-Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. 

Strom bis 100 A (NH00)

Länge der Anschlussleitung* Grundbetrag
Netto Brutto, 19 Prozent**
bis 14 m* 1.100,00 € 1.309,00 €
> 14 m bis 34 m* 1.800,00 € 2.142,00 €
> 34 m bis 60 m* 67,00 € 79,73 €
> 60 m Einzelkalkulation

Strom bis 250 A (NH2)

Länge der Anschlussleitung* Grundbetrag
Netto Brutto, 19 Prozent**
Pauschaler Zuschlag zu Pos. 1. Standard-Netzanschluss bis 100 A (NH00) 300,00 € 357,00 €

* Die Anschlusspauschale ist abhängig von der erforderlichen Länge. Es werden drei Entfernungsgruppen unterschieden.

Berechnung der Netzanschlusskosten

Die Netzanschlusskosten werden nach tatsächlichem Aufwand oder zu vereinbarten Festpreisen abgerechnet, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Die Netzanschlusslänge* umfasst mehr als 60 m.
  • Die Netzanschluss-Baugröße beträgt mehr als 140 kVA.
  • Es ist eine hochwertige Oberfläche auf dem Grundstück vorhanden (zum Beispiel Naturstein, Fliesen, ...).
  • Eine Versorgung aus dem Mittelspannungs-(MS-) Netz ist erforderlich.
  • Die Querung besonderer Anlagen (zum Beispiel Gleisanlage, Gewässeranlage, ...) ist notwendig. 

Baukostenzuschuss (BKZ)

Sind oder waren Netzinvestitionen zum Beispiel Neulegung, Verstärkung der Versorgungsleitung notwendig, ist zusätzlich ein pauschaler Baukostenzuschuss (BKZ) zu zahlen.

Allgemeine Bedingungen

Für die Preisangebote im Zusammenhang mit der Netzanschlusserstellung gelten die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV)" und die "Ergänzenden Bedingungen" für das Stromnetz der Netzgesellschaft Forst (Lausitz). Beide stehen Ihnen im Downloadbereich als PDF-Datei zur Verfügung.

Formular zur Anmeldung von Photovoltaik-Anlagen

Technische Mindestanforderungen

Die nachfolgende Veröffentlichung enthält entsprechend § 19 EnWG die Technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern am Elektrizitätsverteilernetz der Netzgesellschaft Forst (Lausitz ) mbH & Co. KG:

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS)

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS)

Die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das NS-Netz, herausgegeben vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), beinhalten technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an deren Betrieb. Diese Anforderungen gewährleisten einen sicheren und störungsfreien Betrieb des Verteilernetzes.

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz (TAB MS)

Für den Anschluss an das Elektrizitätsverteilernetz der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG in der Mittelspannung gelten die Technischen Anschlussbedingungen (TAB Mittelspannung) der Netzgesellschaft Forst (Lausitz). Die Anlagen zur TAB finden Sie im Download-Center im Bereich Netzanschluss.

Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz

Diese vom BDEW herausgegebene technische Richtlinie fasst die wesentlichen Gesichtspunkte zusammen, die beim Anschluss von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) zu beachten sind. Sie dient somit gleichermaßen dem Netzbetreiber wie dem Errichter als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe und gibt dem Betrachter wichtige Informationen zum Betrieb.

Weiterführende Informationen und Kontakt zu uns

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Netzanschlüsse Strom

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Baukoordination Netzanschlüsse Strom
Telefon: 03562 69756-132/ -135

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Baustellenauskunft Strom
Telefon: 03562 69756-130/ -134