Wichtiger Hinweis für Anmeldungen, Veränderungen oder Fertigmeldungen zum Netzanschluss
Das Netzgebiet der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG besteht aus zwei verschiedenen Konzessionen:
- aus dem Stadtgebiet Forst, mit der vollumfänglichen Betriebsführung durch die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG
und aus dem Netzgebiet der
- Forster Ortsteile
Die Lage der Ortsteile entnehmen Sie bitte der beigefügten Karte
Übersicht der Netzgebiete Strom
Für eine bessere Darstellung vergrößern Sie bitte die Karte.
Ihre Anträge im Stadtgebiet Forst (Lausitz)
Die Bearbeitung Ihres Antrags im Stadtgebiet Forst (Lausitz) erfolgt durch die NBB.
Bitte vollständige Unterlagen einreichen, damit eine Bearbeitung beginnen kann.
Ihre Anträge in den benannten Ortsteilen
Kontakt zur MITZNETZ
montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr
Kfz-Ladepunkte mit einer Leistungsbegrenzung von 11 kW
Niederspannungsversorgungsleitungen unterliegen physikalischen Größen und sind in ihrer Belastung endlich. Ausschlaggebend dafür sind die Länge der Leitungen und die angeschlossene Leistung.
Punktuell können Netzbetreiberinnen nicht an vielen Stellen gleichzeitig Netze verstärken. Um aber einer Vielzahl von Anschlussnehmer*innen die Möglichkeit zu eröffnen, E-Fahrzeuge am Netzanschluss zu laden, kann derzeit in unserem Netzgebiet grundsätzlich nur eine Ladeleistung von 11 kW pro Netzanschluss beantragt werden.
Die Netzgesellschaft muss diese genehmigungspflichtigen Anlagen auf Netzverträglichkeit hin prüfen. Erst nach einer Zusage durch uns für die beantragte Anlage mit der bestätigten elektrischen Bezugsleistung, sollten Netzanschlussnehmer*innen in die Beschaffung und Errichtung von Ladesäulen gehen.
Anschlussnehmer*innen haben ebenso die Möglichkeit, mit einem kundenanlagenspezifischen Lastmanagement ihren vereinbarten Leistungswert am Netzanschluss-Übergabepunkt nicht zu überfahren.
Für Netzanschlussnehmer mit einem Sonderstromkreis bzw. mit einem Netzanschlusspunkt in einer höheren Spannungsebene, treffen gesonderte Regelungen zu. Hier bedarf es einer individuellen Beratung durch uns.

Anschlusskosten Strom
Die Pauschale für die Errichtung eines Standard-Netzanschlusses ist abhängig von der erforderlichen Länge. Es werden zwei Entfernungsgruppen für einen Standard-Netzanschluss bis 100 A (NH00) unterschieden. Für Standard-Netzanschlüsse bis 250 A (NH2) wird ein Zuschlag auf die für einen Standard-Netzanschluss NH00 entsprechende Pauschale erhoben.
* Die zu berechnende Netzanschlusslänge wird von der Mitte der Straße, aus der die Versorgung erfolgt, entlang der tatsächlichen Leitungsführung bis hin zur Hauskante gemessen.
Unsere Preise, seit 01.01.2021
* Die zu berechnende Netzanschlusslänge wird von der Mitte der Straße, aus der die Versorgung erfolgt, entlang der tatsächliche Leitungsführung bis hin zur Hauskante gemessen. Ausnahme: Steht in der Straße kein der Leistung entsprechender Kabelanschlusspunkt zur Verfügung, entspricht die zu berechnende Netzanschlusslänge der tatsächlichen Netzanschlusslänge - von der Hauskante bis zum Anschlusspunkt (AP) gemessen (zum Beispiel Transformatorenstation, Kabelverteilerschrank, ...).
** Die Brutto-Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Strom bis 100 A (NH00)
Länge der Anschlussleitung* | Grundbetrag | |
---|---|---|
Netto | Brutto, 19 Prozent** | |
bis 14 m* | 1.100,00 € | 1.309,00 € |
> 14 m bis 34 m* | 1.800,00 € | 2.142,00 € |
> 34 m bis 60 m* | 67,00 € | 79,73 € |
> 60 m | Einzelkalkulation |
Strom bis 250 A (NH2)
Länge der Anschlussleitung* | Grundbetrag | |
---|---|---|
Netto | Brutto, 19 Prozent** | |
Pauschaler Zuschlag zu Pos. 1. Standard-Netzanschluss bis 100 A (NH00) | 300,00 € | 357,00 € |
* Die Anschlusspauschale ist abhängig von der erforderlichen Länge. Es werden drei Entfernungsgruppen unterschieden.
**Für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 galt ein verminderter Umsatzsteuersatz in Höhe von 16 % aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung.
Die ausgewiesenen Brutto-Preise seit 01.01.2021 enthalten die wieder gültige gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von 19 %. Maßgebend ist die zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Netzanschlusses gültige Umsatzsteuer.
Berechnung der Netzanschlusskosten
Die Netzanschlusskosten werden nach tatsächlichem Aufwand oder zu vereinbarten Festpreisen abgerechnet, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Baukostenzuschuss (BKZ)
Sind oder waren Netzinvestitionen zum Beispiel Neulegung, Verstärkung der Versorgungsleitung notwendig, ist zusätzlich ein pauschaler Baukostenzuschuss (BKZ) zu zahlen.
Allgemeine Bedingungen
Für die Preisangebote im Zusammenhang mit der Netzanschlusserstellung gelten die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV)" und die "Ergänzenden Bedingungen" für das Stromnetz der Netzgesellschaft Forst (Lausitz). Beide stehen Ihnen im Downloadbereich als PDF-Datei zur Verfügung.
Formular zur Anmeldung von Photovoltaik-Anlagen
Technische Mindestanforderungen
Die nachfolgende Veröffentlichung enthält entsprechend § 19 EnWG die Technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern am Elektrizitätsverteilernetz der Netzgesellschaft Forst (Lausitz ) mbH & Co. KG:
Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB)
Die Technischen Anschlussbedingungen, herausgegeben vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), beinhalten technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an deren Betrieb. Diese Anforderungen gewährleisten einen sicheren und störungsfreien Betrieb des Verteilernetzes.
- Netzrichtlinie Techn. Anschlussbed. v. Erzeugungsanlagen/ Speicher am MS- und NS-Netz (Wirk- und Blindleistungsmanagement) ( PDF , 1 MB )
- Technische Anschlussbedingungen Niederspannung (TAB Mitteldeutschland 2019) ( PDF , 1 MB )
- Meldung Plombenöffnung und -verschluss ( PDF , 37 KB )
- Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Strom ( XLSX , 22 KB )
Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz (TAB)
Für den Anschluss an das Elektrizitätsverteilernetz der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG in der Mittelspannung gelten die Technischen Anschlussbedingungen (TAB Mittelspannung 2008) des BDEW, soweit nichts anderes in der technischen Spezifikation der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) zur TAB Mittelspannung 2008 geregelt ist.
- Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung (TAB Mitteldeutschland 2008) ( PDF , 830 KB )
- Technische Spezifikation der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) zur TAB Mittelspannung 2008 ( PDF , 15 KB )
Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
Diese vom BDEW herausgegebene technische Richtlinie fasst die wesentlichen Gesichtspunkte zusammen, die beim Anschluss von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) zu beachten sind. Sie dient somit gleichermaßen dem Netzbetreiber wie dem Errichter als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe und gibt dem Betrachter wichtige Informationen zum Betrieb.
- Technische Richtlinie "Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz" ( PDF , 2 MB )
- Ergänzung zur Technischen Richtlinie "Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz" ( PDF , 37 KB )