Grund-MSB und Grund-MDL

Netzgesellschaft Forst (Lausitz) als Grundmessstellenbetreiber und Grundmessdienstleister

Die Aufgaben des Messstellenbetriebs und der Messdienstleistungen

Der Messstellenbetreiber bestimmt Art, Zahl und Größe von Strommess- und Steuereinrichtungen. Die Rollen Messstellenbetreiber und Messdienstleister können auseinander fallen. In einem solchen Fall führt der Messdienstleister die Messung durch und hat dafür Sorge zu tragen, dass eine einwandfreie Messung der entnommenen Energie sowie die form- und fristgerechte Datenübertragung an den Netzbetreiber gewährleistet sind.

Im Fall, dass der Anschlussnutzer keinen Dritten zur Durchführung des Messstellenbetriebs und/oder der Messdienstleistung beauftragt und bei einem Ausfall eines Dritten übernimmt die Netzgesellschaft Forst (Lausitz) die Rolle des Grundmessstellenbetreibers und -dienstleisters. Somit ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet, dass sowohl der Betrieb als auch die Messung der Stromeinrichtungen ordnungsgemäß erfolgen.

FAQ

Rolle und Aufgaben der Netzgesellschaft Forst (Lausitz)

Wie ist die Rolle der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) als grundzuständige Messstellenbetreiberin zu verstehen?

Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist der Akteur, der für den Einbau und Betrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen verantwortlich ist, sofern sich der jeweilige Verbraucher oder Anlagenbetreiber nicht gezielt für ein anderes Unternehmen als Messstellenbetreiber entscheidet oder entschieden hat.

Welche Anforderungen werden an diese Rolle gestellt?

Der grundzuständige Messstellenbetreiber hat sich zwei Zertifizierungsverfahren zu stellen: Bei dem einen Verfahren prüft die jeweils zuständige Regulierungsbehörde die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens. Bei dem zweiten Verfahren, das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durchgeführt wird, geht es um technische und organisatorische Anforderungen in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit. 

Wird durch diese Rolle die Liberalisierung des Messstellenbetriebs eingeschränkt?

Nein. Jedem Verbraucher oder Anlagenbetreiber bleibt es unbenommen, ein Unternehmen seiner Wahl mit den entsprechenden Angeboten, Zertifikaten und Fähigkeiten als Messstellenbetreiber zu wählen. 

Welche Rolle hat die Netzgesellschaft Forst (Lausitz) bei der Einführung intelligenter und moderner Messsysteme?

Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist die Netzgesellschaft Forst (Lausitz) als Verteilungsnetzbetreiberin verpflichtet, als sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiberin Dienstleistungen im Bereich Messstellenbetrieb zu erbringen. Die Netzgesellschaft Forst (Lausitz) hat die Betreuung und die Verantwortung für ca. 14.000 Stromzähler im Netzgebiet der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) erhalten. 

Gibt es noch weitere Messstellenbetreiber im Netzgebiet der Netzgesellschaft Forst (Lausitz)?

Grundsätzlich besteht im Messstellenbetrieb aufgrund der Liberalisierung Wettbewerb.

In Forst (Lausitz) betreut die Netzgesellschaft Forst (Lausitz) ca. 19.000 Zählpunkte* (Strom ca. 13.500 und Gas ca. 5.500) und ist damit in Forst (Lausitz) die größte Messstellenbetreiberin. Andere Messstellenbetreiber, die in Forst (Lausitz) tätig sind, stehen vor den gleichen Herausforderungen. Auf welchem Wege andere Messstellenbetreiber die Umsetzung der Einführung von intelligenten Messsystemen bzw. modernen Messeinrichtungen vornehmen, ist uns nicht bekannt. 

* Ausspeisestellen

Was leistet die Netzgesellschaft Forst (Lausitz) in Bezug auf die Datensicherheit?

Der Begriff Datensicherheit umfasst im Gegensatz zum Datenschutz die technische Absicherung der Daten vor dem Zugriff unberechtigter Dritter beispielsweise durch Sabotage oder Spionage.

Wie auch alle anderen Messstellenbetreiber werden wir nur Geräte verwenden, die vom Bundesamt für Sicherheit der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und zugelassen sind. Eigens für diese Aufgabe wurden dort verpflichtende Richtlinien entwickelt. Auch alle prozessualen Vorgaben, die der Datensicherheit dienen, werden wir selbstverständlich einhalten. 

Welche Daten erfasst sie und wie werden die Daten verwendet?

Wie bereits heute notwendig, handelt es sich im Wesentlichen um die Stromverbrauchswerte.

Heute erfasst die Netzgesellschaft Forst (Lausitz) den Verbrauch von Kunden in der Regel einmal jährlich. Gemäß Gesetz wird sich dies beim Einsatz moderner Messeinrichtungen auch zukünftig nicht ändern. 

Anders verhält es sich beim Einsatz von intelligenten Messsystemen: Hier schreibt der Gesetzgeber genau vor, in welchem Intervall die Messwerte erfasst, wie lange sie in welchem Gerät gespeichert und an wen diese Daten weitergegeben werden dürfen. Sinn und Zweck ist die Sicherstellung einer gesetzeskonformen Marktkommunikation zum jeweiligen Versorger des Kunden. 

Was leistet die Netzgesellschaft Forst (Lausitz) in Bezug auf den Datenschutz?

Die Daten des Kunden sind der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) ein wichtiges Anliegen. Wir halten uns strikt an die Vorgaben des Datenschutzgesetzes und an die Vorgaben, die aus dem neuen Gesetz resultieren. Dies gilt nicht nur für uns selbst als Netzgesellschaft Forst (Lausitz), sondern ebenso für alle uns zuarbeitenden Unternehmen. Die Netzgesellschaft Forst (Lausitz) legt dies nicht nur vertraglich fest, sondern kontrolliert dies auch regelmäßig aktiv.

Was passiert, wenn ein Kunde mit einem neuen Zähler nicht einverstanden ist? Kann er dann seinen Versorger wechseln?

Es handelt sich nicht um den Stromlieferanten, der die neue Technologie einsetzt, sondern um den Messstellenbetreiber. Als grundzuständige Messstellenbetreiberin in Forst (Lausitz) nimmt die Netzgesellschaft Forst (Lausitz) diese Rolle wahr. Per Gesetz ist der grundzuständige Messstellenbetreiber zum Einsatz der neuen Zählertechnologie verpflichtet, sobald diese am Markt verfügbar ist. Ein Wechsel des Stromlieferanten hat daher keinen Einfluss auf den Einbau eines Messsystems.

Kann die Netzgesellschaft Forst (Lausitz) zukünftig aus der Ferne den Strom abschalten?

Die von uns eingesetzte Zählertechnik lässt eine Fernabschaltung nicht zu. Sollte es notwendig sein, den Strom abzuschalten, wird dies weiterhin durch Mitarbeiter vor Ort geschehen. 

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