Messstellenbetreiberwechsel

Was Sie zum Messstellenbetreiberwechsel wissen sollten

Das Messstellenbetriebsgesetz

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende und dem darin enthaltenden Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wurde eine Anpassung der bestehenden Rahmenverträge notwendig. Das MsbG enthält umfangreiche Vorgaben zum Inhalt von Messstellenverträgen. Zugleich ersetzt das MsbG die §§ 21b-21i Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Messzugangsverordnung (MessZV).

Die Gesamtheit der Vorgaben im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende bewirkte eine erhebliche Veränderung des Rechtsrahmens und macht eine Aktualisierung der Standardverträge notwendig.

Messstellenbetreiberwechsel

Deshalb haben die Beschlusskammern 6 und 7 am 23.08.2017 in parallelen Festlegungen

  • für Strom BK6-17-042 und
  • für Gas BK7-17-026

neue Messstellenbetreiberrahmenverträge beschlossen und alle Strom- und Gasnetzbetreiber verpflichtet, den Messstellenbetreiberrahmenvertrag zu veröffentlichen und allen Messstellenbetreibern den Abschluss dieses Vertrages wörtlich entsprechend der festgelegten Regelungen in Textform zu ermöglichen.

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