Das Messstellenbetriebsgesetz
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende und dem darin enthaltenden Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wurde eine Anpassung der bestehenden Rahmenverträge notwendig. Das MsbG enthält umfangreiche Vorgaben zum Inhalt von Messstellenverträgen. Zugleich ersetzt das MsbG die §§ 21b-21i Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Messzugangsverordnung (MessZV).
Die Gesamtheit der Vorgaben im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende bewirkte eine erhebliche Veränderung des Rechtsrahmens und macht eine Aktualisierung der Standardverträge notwendig.
Messstellenbetreiberwechsel
Deshalb haben die Beschlusskammern 6 und 7 am 23.08.2017 in parallelen Festlegungen
neue Messstellenbetreiberrahmenverträge beschlossen und alle Strom- und Gasnetzbetreiber verpflichtet, den Messstellenbetreiberrahmenvertrag zu veröffentlichen und allen Messstellenbetreibern den Abschluss dieses Vertrages wörtlich entsprechend der festgelegten Regelungen in Textform zu ermöglichen.
Weiterführende Informationen und Kontakt zu uns
Downloads
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom ( PDF , 61 KB )
- Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Strom ( PDF , 23 KB )
- Messstellenbetriebsgesetz - MsbG ( PDF , 169 KB )