Strom

Erhalten Sie einen Überblick über die nach Gesetz und Verordnungen sowie sonstigen Vorgaben geltenden Veröffentlichungspflichten

Allgemeine Informationen

Die nachfolgend aufgeführten Veröffentlichungspflichten sind jeweils einem Themenblock zugeordnet und somit übersichtlich gruppiert. Sie sind entweder als Link zu einem PDF-Download oder eine andere Inhaltsseite unserer Homepage zu erreichen.

Entflechtung

Netzzugang

Netzentgelte

Hier können Sie sich über die gültigen Entgelte für die Netznutzung informieren.  

Die ab dem 01.01.2025 voraussichtlich geltenden Netzentgelte für das Stromnetzgebiet der Netzgesellschaft Forst finden Sie nachstehend.

Netzanschluss

Gesetze und Verordnungen

Nachfolgender Übersicht sind die für Strombetreiber geltenden Veröffentlichungspflichten nach der jeweiligen gesetzlichen Grundlage zu entnehmen.

EnWG

Netzanschluss

Veröffentlichung der allgemeinen Bedingungen für Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung sowie der Änderungen dieser Bedingungen:

Veröffentlichung und Anzeige technischer Anschlussbedingungen:

Netznutzungsentgelte

Mitteilung/Veröffentlichung geltender bzw. voraussichtlich geltender Netznutzungsentgelte (NNE) des Folgejahres:

 

StromNZV

Bilanzierung/ Bilanzkreisabrechnung

Veröffentlichung Ergebnisse der Differenzbilanzierung:

Netznutzungsentgelte

Durchführung der Mehr-/Mindermengenabrechnung:

Engpassmanagement

Information über Netzengpässe:

Allg. Netzinformationen

Veröffentlichung diverser relevanter Daten des Stromnetzes:

 

StromNEV

Netznutzungsentgelte

Veröffentlichung Höhe der Durchschnittsnetzverluste und durchschnittlichen Beschaffungskosten:

Anzeige und Veröffentlichung individueller NNE:

Veröffentlichung § 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage:

Veröffentlichung der Hochlastzeitfenster:

Mitteilung/Veröffentlichung der geltenden NNE:

Veröffentlichung von Angaben zu

  • Netzlänge,

  • installierte Leistung,

  • Jahresarbeit des Vorjahres,

  • Anzahl der Entnahmestellen je Ebene,

  • Einwohnerzahl bei Versorgung in NS,

  • versorgte Fläche,

  • geographische Fläche,

  • Anzahl der Entnahmestellen mit einer viertelstündlichen regi­strierenden Leistungsmessung oder einer Zählerstandsgangmessung,

  • Anzahl der sonstigen Entnahmestellen:

MsbG

Mess- und Zählerwesen

Veröffentlichung der Messstellenverträge:

Weiterführende Informationen und Kontakt zu uns

Kontaktieren Sie uns

Nadine Welzel
Kommunikationsbevollmächtigte gegenüber der Bundesnetzagentur
Telefon: 030 81876-2205
Telefax: 030 81876-2209
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